Rechtsprechung
OLG Celle, 22.08.2012 - 14 U 195/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Rettungswagens
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Rettungswagens
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Rettungswagen - Beschädigung und Erforderlichkeit von Mietwagenkosten
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Schädiger haben auch die Kosten für die Ersatzanmietung eines Krankenwagens zu tragen, soweit diese... | Gutachten; Mietwagendauer; Zugänglichkeit; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung; Unfallersatztarif; Anspruchsgrund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Rettungswagens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kostenübernahme für Anmietung eines unfallbedingt ausgefallenen Rettungsfahrzeugs setzt die Einholung von Vergleichsangeboten voraus
Verfahrensgang
- LG Verden, 31.10.2011 - 8 O 162/10
- OLG Celle, 22.08.2012 - 14 U 195/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 353
- NZV 2013, 303 (Ls.)
- NZV 2013, 4
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus OLG Celle, 22.08.2012 - 14 U 195/11
Er muss dartun, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war (vgl. OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11 unter Abschnitt 6 a) der Urteilsgründe m. w. N.).Der Senat hat diese Frage in seinem bereits oben zitierten Urteil vom 29. Februar 2012 (14 U 49/11; Abschnitt 3. g), bb) der Urteilsgründe) bejaht.
- BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82
Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich …
Auszug aus OLG Celle, 22.08.2012 - 14 U 195/11
Demnach kann der Erforderlichkeit der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs entgegenstehen, dass dessen Eigentümer die Möglichkeit hat, den Ausfall durch einen Rückgriff auf seine Restkapazität auszugleichen oder in sonstiger Weise umzudisponieren (vgl. BGH, VersR 1985, 283 - juris-Rdnr. 11).Auch wenn ein ausschließlich gewerblich oder zu gemeinnützigen Zwecken genutztes Kraftfahrzeug beschädigt worden ist, ist die Erforderlichkeit der Kosten für einen zur Überbrückung des Ausfalls in Anspruch genommenen Mietwagen im Wesentlichen danach zu beurteilen, ob der Geschädigte die Möglichkeit hatte, sich auf billigere Weise ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen (BGH, VersR 1985, 283 - juris-Rdnr. 11).
- OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07
Voraussetzungen einer Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei der …
Auszug aus OLG Celle, 22.08.2012 - 14 U 195/11
Wenn sich ein Unfallgeschädigter ein Interimsfahrzeug anschafft, ist der Schädiger nämlich grundsätzlich verpflichtet, die hierdurch sowie die durch die Wiederveräußerung entstehenden Mehrkosten (beispielsweise Zulassungs- und Abmeldekosten, Aufwendungen beim Kauf und Verkauf wie etwa für die Beiziehung eines Kraftfahrzeugsachverständigen sowie einen auf dem kurzfristigen Wiederverkauf beruhenden zusätzlichen Veräußerungsverlust zu tragen; vgl. dazu näher OLG Celle, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 14 U 85/07 m. w. N.). - OLG Oldenburg, 23.09.2008 - 13 UF 44/08
Grundlagen zur Bemessung des Gebührenstreitwerts in einem Rechtsmittelverfahren …
Auszug aus OLG Celle, 22.08.2012 - 14 U 195/11
Die Festsetzung des Gesamtstreitwerts für das Berufungsverfahren berücksichtigt die Entscheidung über die Hilfsaufrechnung (§ 45 Abs. 3 GKG) und beruht im Übrigen auf § 45 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 GKG (…vgl. dazu OLG Celle - 14. Zivilsenat -, OLGR 2008, 313 - juris-Rdnr. 23; ebenso OLG Oldenburg, OLGR 2008, 955 - juris-Rdnr. 4 m. w. N.). - OLG Celle, 23.01.2008 - 14 U 98/07
Auszug aus OLG Celle, 22.08.2012 - 14 U 195/11
Die Festsetzung des Gesamtstreitwerts für das Berufungsverfahren berücksichtigt die Entscheidung über die Hilfsaufrechnung (§ 45 Abs. 3 GKG) und beruht im Übrigen auf § 45 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 GKG (vgl. dazu OLG Celle - 14. Zivilsenat -, OLGR 2008, 313 - juris-Rdnr. 23;… ebenso OLG Oldenburg, OLGR 2008, 955 - juris-Rdnr. 4 m. w. N.).
- OLG München, 08.07.2016 - 10 U 3138/15
Schmerzensgeld und Verdienstausfall nach Verkehrsunfall
Berücksichtigt man zudem zum einen, dass sich die tatsächliche Reparaturdauer noch um ein zwischen den Arbeitstagen liegendes Wochenende, also zwei Tage, verlängert und dass zum anderen dem Geschädigten nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. OLG Celle, NJW-RR 2013, 353) noch eine kurze Überlegungsfrist für die Entscheidung zu gewähren ist, ob eine Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung für ihn günstiger ist, so verlängert sich der hier angemessene Zeitraum sogar auf insgesamt ca. 3 Wochen. - OLG Koblenz, 29.04.2024 - 12 U 884/22 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist dabei anerkannt, dass Mietwagenkosten grundsätzlich für die gesamte erforderliche Ausfallzeit zu leisten sind, d.h. für die notwendige Wiederbeschaffungsdauer zuzüglich der Zeit für die Schadensfeststellung und gegebenenfalls einer angemessenen Überlegungszeit (vgl. BGH NJW 2013, 1151; VersR 1982, 548; OLG Celle, NJW-RR 2013, 353; Freymann/Rüßmann in jurisPK-StrVerkR, § 249 BGB Ran. 180f.;… Greger/Zwickel, HaftungsR des Straßenverkehrs, 5. Aufl. 2014, § 25 Rdn. 24).
- LG Saarbrücken, 23.09.2016 - 13 S 53/16
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatz von Mietwagenkosten für die gesamte …
einer angemessenen Überlegungszeit (vgl. BGH, Urteile vom 05.02.2013 - VI ZR 363/11, VersR 2013, 471 und vom 02.03.1982 - VI ZR 35/80, VersR 1982, 548; OLG Celle, NJW-RR 2013, 353;… Freymann/Rüßmann aaO Rn. 180 f.;… Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 25 Rn. 24). - LG Köln, 13.08.2019 - 11 S 250/18
Verkehrsunfall - Höhe Mietwagenkosten bei Verzögerung der Reparatur
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei einer konkreten Schadensabrechnung - wie hier - Mietwagenkosten grundsätzlich für die gesamte erforderliche Ausfallzeit zu leisten sind, d.h. für die Dauer der notwendigen Reparatur zuzüglich der Zeit für die Schadensfeststellung und einer angemessenen Überlegungszeit (vergleiche BGH, Urteil vom 05.02.2013 - VI ZR 35/80 -, VersR 1982, 548; OLG Celle, NJW-RR 2013, 353). - LG Rottweil, 10.11.2014 - 1 O 66/12
Zur Angemessenheit der Anmietung eines gewerblichen Mietfahrzeuges nach einem …
gg) Die Kosten für die Endreinigung und Desinfektion sind ebenfalls erstattungsfähig (OLG Dresden, Urteil vom 28.10.1999 - 16 U 1752/99 NZV 2000, 123; OLG Celle, Urteil vom 22.08.2012 - 14 U 195/11 NJW-RR 2013, 353).